Am 12.06.2010 fand im Gebäude des Landesamtes für Denkmalpflege in Hannover das Treffen des Freundeskreises der Archäologie in Niedersachsen (F.A.N.) statt. Hierzu fanden sich mehr als 30 Interessierte aus allen Teilen Niedersachsens ein. Inhaltlich sollte es um den zukünftigen Status der niedersächsischen Sondengänger gehen und Fragen zur Zusammenarbeit klären.
Um 10.30 Uhr erfolgte die Begrüßung der Anwesenden durch Dr. Gebers, der sogleich das Programm der Sitzung vorstellte.
- Vorträge zur Fundbergung und Restauration mussten aus verschiedenen Gründen abgesagt werden.-
Um 10.35 Uhr ergriff Dr. Hassmann das Wort. Er musste zunächst mitteilen, dass konkrete Antworten auf die Fragen einer Suchgenehmigung und der gesetzlichen Regelung der Metalldetektorengängerei zunächst nicht möglich sind, da es gewisse bürokratische Hürden zu nehmen gilt. Angestrebt wird eine Übernahme des Modells aus Schleswig-Holstein, wo es das Modell eines „Führerscheins“ für die Sucher gibt. In jedem Fall sollten zukünftig „schwarze Schafe“ ausgeschlossen werden.
Die aktuelle Lage sei problematisch, da das Denkmalschutzgesetz bezüglich der Sondengänger „butterweich“ ist und vieles in einer Art Grauzone stehen lässt.
Daher müsse der Umgang mit Metallfunden in der angestrebten Novelle des Gesetzes klar definiert werden.
Voraussetzung für eine Zusammenarbeit soll neben dem Ausschluss von Raubgräbern auch der verantwortungsvolle Umgang mit den Fundgegenständen sein.
Zusammenfassend stellte Dr. Hassmann fest, dass der Metalldetektor ein gutes Hilfsmittel in der Archäologie sein kann, wenn die Funde richtig eingeordnet werden. Darunter fällt auch eine angemessene Darstellung der Fundsituation, da zusammenhangslose Funde in Privatvitrinen keinen Mehrwert für die Geschichte haben.
Neben der Novellierung soll auch die Struktur für ein Netzwerk von ehrenamtlichen Sondengängern geschaffen werden, um die Zusammenarbeit effektiv gestalten zu können.
Im Folgenden ging Dr. Hassmann auf aktuelle Entwicklungen in der Archäologie ein. Hierzu zählt die Professur Dr. Moosbauers zur Archäologie der römischen Provinzen. Auch ist geplant, die Masse an Einzelfunden in Niedersachsen und angrenzender Umgebung in einen Gesamtzusammenhang zu bringen. Die Funde könnten so Aufschlüsse über prähistorische Wege bringen und es würden Verdachtsflächen bzw. –trassen erkennbar werden. Auch hierfür ist eine Meldung der Funde, möglichst mit genauen Koordinaten, sehr wichtig.
In einem weiteren Schritt könnten die Sondengänger diese Flächen näher untersuchen. Auch hier wurde auf die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Suchergruppen und der Archäologie in Schleswig-Holstein verwiesen.
Anschließend stellte Dr. Hassmann die Problematik um Umgang mit Bodenfunden dar. Denn Fundstücke werden durch die Bergung aus ihrem chemischen Kontext gerissen und verbleiben daher oftmals nicht in ihrem Fundzustand. Um eine Ausarbeitung des Fundes zu gewährleisten, müsse dieser zunächst fotografisch dokumentiert werden. Zudem empfiehlt es sich Fundstücke einzufrieren, da so die chemischen Prozesse der Zersetzung stärker verlangsamt werden. Die angespannte finanzielle Situation der Archäologie, die sich auch auf die Bereiche Fundmeldung und Restauration auswirkt, erfordert, dass die Metallsucher mit den „Erstmaßnahmen“ bei Metallfunden vertraut gemacht werden.
Ein gemeinsames Projekt zwischen der Amtsarchäologie und den Suchern könnte die Prospektion im Trassenverlauf der Ostseepipeline sein. Diese wird auch weit in niedersächsisches Gebiet verlegt werden.
Zur Problematik im Handel mit historischen Bodenfunden stellte Dr. Hassmann fest, dass Ebay den Handel mit solchen Fundstücken stark eingeschränkt hat. Trotzdem kommt es immer noch häufig vor, dass Kunsthändler Stücke ankaufen, deren Provenienz nicht gesichert ist. Sogar staatliche Stellen kaufen vereinzelt solche Stücke an. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Zusammenarbeit mit den Sondengängern wichtig, damit keine Funde in „dunkle Kanäle“ wandern. Lobend wurde in diesem Zusammenhang die Situation in Bayern genannt. Hier sind 2 Wissenschaftler für die Betreuung des ehrenamtlichen Engagements zuständig.
Mit diesen Worten endete um 11.15 Uhr die Rede von Herrn Dr. Hassmann.
Nun ergriff Dr. Gebers das Wort. Zu Beginn ging er auf den Hintergrund zur Gründung des F.A.N. ein. Der Freundeskreis wurde zu einer Zeit gegründet, als das ehrenamtliche Engagement durch bürokratische Hindernisse kaum in die archäologische Arbeit mit aufgenommen werden konnte. Diese Situation ist heute in der Zusammenarbeit mit den Metallsuchern ähnlich. Daher müssen sich die Sucher auch fragen, was sie von der Archäologie wollen? Wie stellt man sich eine zukünftige Zusammenarbeit vor? Handlungsbedarf bestehe beispielsweise im Bereich der Schulung von Sondengängern und in der gesetzlichen Grundlage.
Dr. Hassmann fügte an, dass die Zusammenarbeit zukünftig zwar weiterhin über die unteren Denkmalschutzbehörden geregelt sein sollte, aber von Hannover aus koordiniert. Dies könne helfen, willige Sucher zu „identifizieren“.
Hiermit begann die Diskussion, in der die anwesenden Detektorgänger ihre Anregungen und Wünsche einbringen konnten. Im Folgenden sind die Fragen und Anmerkungen samt ihren Antworten blockweise wiedergegeben:
1 Wer muss die Restaurierung von Fundstücken bezahlen, wenn sie durch die Restauratoren der Archäologie oder andere Experten aufgearbeitet werden?
Dr. Hassmann sieht hier die staatlichen Stellen in der Pflicht. Der Finder muss die Kosten nicht tragen!
2 Was ist mit biologischen bzw. nicht-metallischen Funden? Wer kann einem hier weiterhelfen?
Laut Dr. Hassmann müssen hierfür Zuständigkeiten eingerichtet werden. Das gilt beispielsweise auch für die Meldung von Auffälligkeiten in Karten oder Luftbildern. Auch nichtmetallische Funde sollen in die Fundchronik aufgenommen werden.
3 Wie können Sucher in Niedersachsen, die noch keine Genehmigung haben diese erlangen? Bewegt man sich in der Illegalität?
Hierzu entstand eine angeregte Diskussion. Dr. Gebers warf ein, dass man sich hier in einer Grauzone bewege. Gutwilligkeit und Vertrauen sind zumindest bis jetzt die wichtigsten Voraussetzungen zur Erlangung einer Genehmigung. Daher sind Kontakte sehr wichtig.
Auch Dr. Hassmann empfahl die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Archäologie. Ist die Sensibilität für die Detektorsucher in manchen Kreisen nicht gegeben, könne die Landesarchäologie hier vermitteln.
4 Was ist im Umgang mit unbekannten Suchern zu beachten, wenn sie angetroffen werden?
Auch hierzu entstand eine sehr angeregte Diskussion. Ein Anwesender äußerte, dass in seinem Gebiet von unbekannten Suchern die Identität festgestellt wird und/oder eine Anzeige erfolgt.
Ein weiterer Sucher äußerte seinen Unmut darüber, dass er in der Vergangenheit Funde gemeldet und eingereicht hatte und daraufhin eine Anzeige bekam.
Dr. Hassmann empfahl hierzu Mitglied im F.A.N. zu werden, um sich Bekanntheit bei der Archäologie zu verschaffen.
5 Wer ist zuständig für die Erteilung einer Suchgenehmigung?
Für Dr. Hassmann muss die Kompetenz bei der unteren Denkmalschutzbehörde liegen. Zukünftig sollen die Anfragen dann an das Landesamt weitergeleitet werden. So wird im Einvernehmen entschieden, ob eine Genehmigung erteilt oder abgelehnt wird.
Aktuell existiert jedoch keine einheitliche Regelung.
Herr Gebers fügte an, dass die Problematik selbst im Landesamt noch nicht einheitlich geregelt ist.
An dieser Stelle erwähnte Dr. Hassmann die Kommission „Illegale Archäologie“ im Landesamt, die verbotene Aktivitäten ahnden und gutwillige Sucher legalisieren soll. Problematisch ist jedoch die Personalausstattung der unteren Denkmalschutzbehörden. Sie besteht nur zu etwa 20% aus Fachleuten. Auch bei der Bauleitplanung tritt dieses Problem auf. Die Entscheidung zu baulichen Eingriffen wird häufig ohne die Belange der Archäologie zu berücksichtigen gefällt.
6 [Bezugnehmend auf die geplante Prospektion der Trasse der Ostsee-Pipeline:] Was muss der Sucher tun, um eine Genehmigung zur Untersuchung des Trassenverlaufs zu erhalten?
Hierzu müssten sich Interessierte in eine Liste eintragen und ihr Suchgebiet mit angeben. So kann eine Berücksichtigung erfolgen. Als Auflage nannte Dr. Hassmann die Zusammenarbeit mit der Archäologie.
Dr. Gebers forderte die vereinzelt aufgetretenen negativen Erfahrungen der Vergangenheit abzuhaken und nach vorne zu blicken.
7 Welche Informationen sollten zur Erlangung einer Suchgenehmigung abgegeben werden?
Da diese Frage von einem Anwesenden kam, der zuvor schon über seine vergeblichen Bemühungen eine Genehmigung zu erlangen berichtete, empfahl Dr. Hassmann ein Gespräch mit dem Zuständigen der betroffenen unteren Denkmalschutzbehörde. Schließlich gäbe es in den Behörden noch viele Archäologen, die den Einsatz von Metalldetektoren pauschal ablehnen. Es sei Zeit das Konkurrenzdenken abzulegen, da Handdetektoren mittlerweile auch auf Grabungen Einzug finden.
Hierzu machte einer der Anwesenden aus Osnabrück den Einwurf, dass das Konkurrenzdenken auch unter den Suchern nicht angebracht ist. Gutwillige Anfänger, die ohne Genehmigung suchen, sollten nicht umgehend von anderen Suchern angezeigt werden.
Mit diesen Worten begann gegen 12:30 Uhr die Mittagspause.
Vor Beginn des zweiten Blocks um 13.15 Uhr musste Dr. Hassmann zu einem anderen Termin abreisen. Daher beantwortete Dr. Gebers die Fragen der Anwesenden nun alleine.
Thema war nun die Frage, was die Sondengänger von der Archäologie wollen.
8 Auf die Frage ob die Suchgenehmigung auch auf den Wald ausgedehnt werden kann, entgegnete Dr. Gebers ablehnend. Der Wald gilt für die Archäologen immer noch weitestgehend als ungestört, weswegen dieser Vorschlag keine Mehrheit finden würde.
9 Werden auf dem Acker Funde geortet, die unterhalb der Pflugtiefe(=gestörter Boden) liegen, muss die Archäologie verständigt werden.
10 Die Sucher sollen alle für sie relevanten Kontaktadressen erhalten, damit klar ist, wer für welche Fundgattung der beste Ansprechpartner ist. Zudem sind auf längere Sicht Veranstaltungen geplant, die sich beispielsweise mit Keramikfunden beschäftigen sollen. Schließlich sollten alle in der Lage sein ihre Funde vor Ort identifizieren zu können.
11 Der Zusammenschluss der niedersächsischen Gruppen soll gefördert werden. Zu diesem Zweck wurden Listen rumgereicht, in denen die Kontaktdaten der jeweiligen Gruppen vermerkt sind. Dieses Netzwerk dient auch der Bekämpfung von Raubgräberei.
12 Für meldepflichtige Funde ist nur schwer eine einheitliche Regelung zu treffen. Für Einzelfunde könnte die karolingische Zeit als Obergrenze gelten. Hortfunde oder Fundverdichtungen in einem gebiet können natürlich eine Ausnahme darstellen.
13 Grundsätzlich sollten besondere Funde zur Restaurierung der Archäologie anvertraut werden. In den meisten Fällen ist eine selbstgeführte Restaurierung von Funden nicht fachmännisch und kann dem Fundstück irreparabel schaden. Die Finder sollten keine Angst haben, dass ihnen die Gegenstände weggenommen werden.
14 Vordrucke für Fundmeldungen sind vorhanden und sollten genutzt werden.
15 Für die Durchführung von gemeinsamen Projekten mit den Suchern stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Dieser ist laut Dr. Gebers bei den offiziellen Projekten gewährleistet.
16 Suchgenehmigungen sind nicht auf Nachbarkreise übertragbar. Auch ist das Ausstellen einer Genehmigung für benachbarte Kreise nicht angedacht.
Um 13.15 endete die Veranstaltung. Die Teilnehmer hatten nun noch die Möglichkeit mitgebrachte Funde von Dr. Gebers bestimmen zu lassen.